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Befangenheitsantrag der Nebenklage gegen Richter am Amtsgericht Halberstadt im Prozess um brutalen Neonaziangriff in Wegeleben

Am Montag, dem 18. Oktober 2004, wird vor dem Amtsgericht Halberstadt ab 8.30 Uhr die Hauptverhandlung gegen zwei Neonazis fortgesetzt, denen die Staatsanwaltschaft vorwirft, gemeinsam mit mindestens zwei weiteren Personen am 17.04.2004 in Wegeleben einen Punk mit gezielten Eisenstangenschlägen gegen den Kopf schwer verletzt zu haben.Bereits vor Prozessauftakt hatte die Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt öffentlich scharf kritisiert, dass die Anklage lediglich auf „gefährliche Körperverletzung“ und nicht auf „versuchten Totschlag“ lautet und die dem Angriff direkt vorausgegangene gezielte Jagd auf den Punk und zwei weitere Personen mit dem Auto unter den Tisch fallen ließ.

 

Zu Beginn der Verhandlung am 7. Oktober 2004 stellte die Rechtsanwältin der beiden neben dem Punk von der Hatz mit dem Auto Geschädigten einen Antrag auf Zulassung der Nebenklage. Begründet wurde dieser u.a. damit, dass beide Tatkomplexe eine Handlungseinheit bildeten, weil sie auf einen einheitlichen Willensentschluss beruhten. Für die Bewertung der Gesamttat sei die Berücksichtigung der Autohatz von entscheidender Bedeutung, weil hier die besondere Brutalität, mit der die Angeklagten vorgingen, deutlich werde.

 

Doch Richter Balko wies auch diesen Antrag zurück. Auf die von der Rechtsanwältin vorgebrachte ausführliche Begründung ging er dabei nicht ein und verwies lapidar auf die bereits ergangenen Entscheidungen des Amts- und Landgerichts. Aufgrund dessen stellte die Nebenklägervertreterin des betroffenen Punks einen Befangenheitsantrag gegen den vorsitzenden Richter, über den bis zur Fortsetzung der Hauptverhandlung entschieden werden muss.

 

„Das Vorgehen von Staatsanwaltschaft und Richter während der Hauptverhandlung vermittelt den Eindruck, dass diese nicht willens sind, die Jagd mit dem Auto überhaupt strafrechtlich zu würdigen,“ beanstandet Zissi Sauermann von der Mobilen Beratung für rechtsextreme Gewalt. So ließ Amtsrichter Balko alle diesbezüglichen Fragen der Nebenklägervertreterin nicht zu.

 

Eine rechtsextreme Motivation für die Tat will die Staatsanwaltschaft Halberstadt nicht erkennen. Stattdessen lässt sie öffentlich verlautbaren, die Angeklagten „seien keine Rechtsextremisten, denn sie hätten ja nichts getan, was uns um die Verfassung fürchten lassen müsste“ (Die Zeit vom 07.10.04, S.3). „Mit dieser Aussage ignoriert die Staatsanwaltschaft weiterhin die eindeutigen Kriterien für politisch rechts motivierte Straftaten, auf die sich die Innenministerkonferenz im Frühjahr 2001 geeinigt hatte“, so Zissi Sauermann von der Mobilen Opferberatung.

 

Dass die Täter während des Einschlagens auf den Punk „Sieg Heil“ und „White Power“ riefen, ist aktenkundig. Gericht und Staatsanwaltschaft ist auch bekannt, dass der ältere Angeklagte, Christian S., einer rechten Schlägertruppe, der sog. „Ententeichbande“, angehörte, auf deren Konto im Herbst 1999 eine Vielzahl brutaler Angriffe auf ihnen missliebige Personen gehen. Einige ihrer Opfer wurden dabei schwer verletzt. Der 18-jährige Tony T. trug beim ersten Verhandlungstag seine rechte Gesinnung durch eine Hakenkreuztätowierung auf seiner rechten Wade offen zur Schau.

 

Die Staatsanwaltschaft Halberstadt behauptet, der Grund für den lebensbedrohlichen Angriff auf den Punk sei eher ein privater Streit – so Oberstaatsanwalt Helmut Windweh gegenüber Radio Brocken am 7.10.2004. Damit stützt sich die Staatsanwaltschaft Halberstadt auf Behauptungen der Verteidiger, ein Angriff auf die Wohnung eines der Angeklagten in der Nacht vor der Hetzjagd gegen den Punk und seine Freunde sei im Zusammenhang mit der späteren Tat zu sehen und stelle somit eine verständliche Reaktion dar. „Die Staatsanwaltschaft muss sich fragen lassen, ob sie in ihrem Zuständigkeitsbereich der Selbstjustiz von Neonazis gegenüber allen, die nicht in ihr Weltbild passen, Tür und Tor öffnen will,“ so Zissi Sauermann.

 

 

mehr unter: http://www.mobile-opferberatung.de/


Neonazis jagten Punk


Neonazis jagen Punk mit Auto und verletzen ihn lebensgefährlich

 

Vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Halberstadt beginnt am Donnerstag, dem 7. Oktober, 8.30 Uhr, der Prozess gegen zwei einschlägig vorbestrafte Neonazis im Alter von 18 und 23 Jahren. Den Angeklagten wird vorgeworfen, am 17.04.2004 in Wegeleben (bei Halberstadt) gemeinsam mit mindestens zwei weiteren Beteiligten einen Punk mittels Eisenstangen durch gezielte Schläge gegen den Kopf schwer verletzt zu haben.

 

Die Staatsanwaltschaft Halberstadt klagt diesen lebensgefährlichen Angriff lediglich als „gefährlicher Körperverletzung“ an. „Warum das Verfahren nicht wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht Magdeburg eröffnet wird, ist weder für die Betroffenen noch für deren Rechtsanwältinnen nachvollziehbar“, so Zissi Sauermann von der „Mobilen Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt“. Damit genüge die Anklage nicht der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs.

Eine genauere Betrachtung des Falles ergibt folgendes Bild:

 

Gegen 20.00 Uhr gehen ein 24jähriger Punk, seine Freundin und ein Freund spazieren, als ein vollbesetzten Auto übers Feld mit hoher Geschwindigkeit auf sie zusteuert und gerufen wird „Fahr das Schwein tot!“. Das Fahrzeug fährt den 24Jährigen - anscheinend Ziel der Hatz - frontal an, woraufhin er stürzt. Sein Freund wird seitlich von dem Auto gestreift. Die Fahrzeuginsassen, fünf eindeutig der rechtsextremen Skinheadszene zugehörige Männer, steigen aus. Alle sind mit Eisenstangen bewaffnet. Die Angreifer schlagen immer wieder mit voller Wucht auf den am Boden liegenden Punk ein und zielen vor allem auf seinen Kopf. Dabei rufen sie: „Los, bring den um!“, „White Power!“ und „Sieg Heil!“.

Die Freundin des Punks muss die Tat – versteckt in einem Gebüsch – ohnmächtig mit ansehen. Erst als sich das Opfer nicht mehr rührt, lassen die Schläger von ihm ab und fahren weg. Mit Hilfe seiner Freundin gelingt es dem Betroffenen, sich zur nächstgelegenen Straße zu schleppen. Eine von seinem Freund alarmierte Notfallambulanz trifft kurze Zeit später ein und bringt den Schwerverletzten ins Krankenhaus. Dort stellen die behandelnden Ärzte u.a. eine Stirnbeinfraktur, beidseitige Kieferhöhlenfrakturen und eine acht Zentimeter lange Kopfplatzwunde fest.

 

Die von einem Gerichtsmediziner später diagnostizierte „potenzielle Lebensgefahr“ für den Betroffenen interpretiert Horst Sehorsch von der Staatsanwaltschaft Halberstadt zugunsten der Angeklagten: Dass sie ihrem Opfer mit Eisenstangenschlägen auf den Kopf lebensbedrohliche Verletzungen zufügten, hätten die Angeklagten als medizinische Laien nicht erkennen können.Bei dem Punk habe lediglich „potenzielle“, somit also keine „reale“ Lebensgefahr bestanden.

 

Außerdem beinhaltet die Anklageschrift lediglich das Zusammenschlagen des Punks, nicht die vorausgegangene Jagd auf ihn und seine Freunde. „Indem die Anklage die Hatz mit dem Auto ignoriert, wird das gezielte Vorgehen der Täter ausgeblendet. Zwei von drei Betroffenen werden ihre Rechte als Nebenkläger abgesprochen“, kritisiert Zissi Sauermann.

 

Beschwerden der Rechtsanwältinnen der Betroffenen, sowohl gegen die Eröffnung beim Amtsgericht als auch die Nichtzulassung der Nebenklage, lehnte das Landgericht Magdeburg ab. „Die Entscheidung ist rechtlich schlichtweg falsch“, so Rechtsanwältin Regina Götz zu der ihren Mandanten betreffenden Bewertung.

 

Zudem sind zur Hauptverhandlung am kommenden Donnerstag nur drei Zeugen geladen: die drei Opfer. Etliche weitere Zeugen, z.T. aus dem Umfeld der Angeklagten, die u.a. sowohl über den Tatentschluss als auch weitere Tatbeteiligte Aufschluss geben könnten, hat das Gericht nicht geladen. „Damit wird der Anschein erweckt, als sei das Amtsgericht nicht an einer umfassenden Aufklärung der Ereignisse interessiert und strebe lediglich eine schnelle Erledigung des Verfahrens an“, befürchtet Zissi Sauermann.

 

Quelle: Mobile Beratung für Opfer rechtsextremer Gewalt





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