 | Rechtsrockende Anwälte |
 In Baden-Württemberg agieren schon seit Jahren zwei rechtsextreme Anwälte. Neben ihrem bürgerlichen Beruf sind die beiden Rechtsanwälte auch in der braunen Musik-Szene aktiv.
Den rechtsextremen Juristen und Musiker Alexander Heinig stellte vor kurzem Spiegel-TV einem größeren Publikum vor. In der am 27. November ausgestrahlten Sen-dung konfrontierte ihn Spiegel-TV mit seinen politischen und musikalischen Aktivitäten, die er abzustreiten und zu verharmlosen versuchte. Tatsache ist, dass der in Stuttgart arbeitende und in Ludwigsburg wohnhafte Heinig seit über zwei Jahrzehnten der rechtsextremen bzw. Skinhead-Szene angehört. Seine Aktivitäten könnten ihm aber Probleme mit der Anwaltskammer einbringen.
Probleme, wie sie der Reutlinger Rechtsanwalt Steffen Hammer schon hatte. Nachdem Spiegel-TV im Oktober 2003 den Spezialisten für Scheidungsfragen bei einem seiner Auftritte als Frontmann von „Noie Werte“ gezeigt hatte, prüfte die Staatsanwaltschaft Tübingen, ob ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden sollte. Dies wurde nach Prüfung verworfen. Im August 2003 erklärte die Rechtsanwaltskammer Tübingen, sie habe keine Handhabe, ihn auszuschließen. Erst bei einer Vorstrafe droht einem Anwalt der Verlust seiner Zulassung.
Alexander Heinig musiziert seit 1996 als Sänger und Bassist bei der Band „Ultima Ratio“. Beide Gruppen zählen zum Umfeld der verbotenen Skinhead-Organisation „Blood & Honour“. Hammer und Heinig waren Anfang der 1990er Jahre bei der in Stuttgart angesiedelten Skinhead-Organisation „Kreuzritter für Deutschland“ bzw. deren Organ „Die Burg“ aktiv.
Im Oktober verteidigte das rechte Anwalts-Duo Heinig und Hammer zwei der drei wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen angeklagten Neonazis Andreas Enzmann (28), Jörg Milch (27) und Martin Schild (29) vor dem Karlsruher Landgericht. Die drei führenden Kader aus dem baden-württembergischen Karlsruhe hatten die Parole „Ruhm und Ehre der Waffen-SS“ für eine Bandansage des NIT Karlsruhe und im Internet verwendet. Der zu sechs Monaten Bewährungsstrafe verurteilte Student Milch, er gilt als Kopf der Karlsruher Kameradschaft, hatte die Bandansage des Na-tionalen Infotelefons formuliert. Der Elektroinstallateur Enzmann hatte in seiner Eigenschaft als Betreiber des NIT den Text samt Parole im Oktober 2001 auf das Band des Anrufbeantworters in Karlsruhe-Forchheim gesprochen. Er wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 800 Euro verurteilt. Ebenfalls zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro wurde der Karlsruher Schild verurteilt. Er hatte die nun inkriminierte NS-Parole im Januar 2002 im Internet eingestellt.
von Ulrike R. Kreutzer
Dieser Artikel erschien im Rechten Rand Nr. 92 Jan/Feb 2005 |