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Rechtsrock: Kurzen Prozess gemacht



Das JUZ Weiden

Schon am Haupteingang des Landgerichts müssen die Besucher auspacken. Kleingeld, Kugelschreiber, Schlüsselbund. Sollte der Metalldetektor dann noch fiepen, schreiten die Justizwachtmeister und Polizeibeamten zur Leibesvisitation. Ach so, die Gürtelschnalle war's nur. So viel Aufwand - wegen eines "Gütetermins" vor dem Zivilrichter.

 

Und so viel Interesse. Zwischen Antifaschisten, linken Punks, Medienvertretern und (spärlich erschienenen) Rechtsextremen bleibt am Mittwochmorgen kein Platz frei in den Zuhörerreihen des Gerichtssaals. Mancher sieht es wohl so, dass hier "Rechts gegen Links" verhandelt wird. Der Kläger: ein 22-Jähriger aus Mantel, der den Saal des Jugendzentrums im Januar für ein Festival mieten wollte. Der Beklagte: ein Hauptamtlicher des JuZ, der den Vertrag dazu unterschrieb. Der Konzert-Organisator sollte den Saal sogar kostenlos erhalten - um den von ihm angepriesenen "Nachwuchs-Bands aus der Umgebung" eine Plattform zu bieten. "Nachwuchs-Bands"? In Wirklichkeit handelte es sich um die Gruppen "Frontalkraft", "Confident Of Victory" und "Blutstahl". Rechts-Rocker, die der Verfassungsschutz schon lange im Visier hat. Als der Stadtjugendring davon erfuhr, erklärte er den Vertrag für nichtig. Das Festival ging im Februar in einer Erbendorfer Kneipe über die Bühne - deklariert als "Geburtstagsparty".

 

In feinem Zwirn

 

Der 22-jährige Organisator verklagte den JuZ-Mitarbeiter dennoch auf 1000 Euro Konventionalstrafe. Vor Richter Gerhard Heindl erscheint der Manteler (nach NT-Informationen offizielles NPD-Mitglied) in feinem Zwirn: Anzug, Krawatte, blonder Zopf. Draußen hält sich der nicht minder vornehm gekleidete Stadtjugendpfleger Ewald Zenger als Zeuge bereit. Und ist dann perplex, dass er den Richter gar nicht zu Gesicht bekommt: Schon nach fünf Minuten ist alles vorbei. Kurz, schmerz- und gänzlich zwischenfalllos.

 

Dabei hätte der 22-Jährige ja mit sich handeln lassen. 500 Euro, teilt er dem Vorsitzenden mit, wären als Schadensersatz "auch in Ordnung". Findet Rechtsanwältin Anne-Marie Ebert, Vertreterin des JuZ-Mitarbeiters, nicht: Der Jugendring wolle sich gar nicht vergleichen, weil der Konzertveranstalter falsche Tatsachen vorgespiegelt habe. Und schon erklärt der Richter den Termin für beendet und kündigt ein Urteil "im Laufe des Tages" an. Er fällt es noch am Vormittag: Klage abgewiesen. Der Rechtsrock-Veranstalter, der jüngst ein ähnliches Festival in Wunsiedel aufziehen wollte (wir berichteten), geht leer aus. Die dazugehörige Begründung erhalten die Beteiligten in den nächsten drei Wochen. Auch gegenüber dem NT lässt der Richter diese Frage noch offen.

 

Jugendring und JuZ-Mitarbeiter haben aus dem "fahrlässigen Fehler" (Zenger) gelernt, auf unerwünschtes Klientel hereingefallen zu sein. Eine spezielle Arbeitsgruppe beschäftigt sich jetzt mit den neuen Methoden der Rechtsextremen, die zunehmend seriös aufträten. Letzteres auch mal an ungewohntem Ort. Das Jugendzentrum habe wohl einen besonderen Reiz auf sie ausgeübt, meint Anwältin Ebert: eben "weil es als links gilt".

 

Berufung angekündigt

 

Ob es zudem zur modernen Taktik der Rechten gehört, verstärkt mit den Mitteln des Rechtsstaats gegen Andersgesinnte vorzugehen? Ursprünglich regte der Richter ein rein schriftliches Verfahren an - der Kläger beharrte jedoch auf einer öffentlichen Verhandlung. Wie Anwalt Stephan Müller erklärt, kündigte sein Manteler Mandant bereits vor dem Urteil an, im Falle einer Klageabweisung eine Berufung anzustreben. Auch aus anderem Grund könnte sich der Eingang des Gerichtsgebäudes bald wieder in eine Sicherheitsschleuse verwandeln. Der 22-Jährige erstattete Anzeige gegen den Jugendpfleger - wegen Beleidigung: In einem NT-Artikel hatte Zenger die Hintermänner des Rechtsrock-Konzert als "Nazis" bezeichnet.

 

Quelle: Der neue Tag vom 01.12.2005





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