 | Prozess um verbotene «Schulhof-CD» in Stendal beginnt |
 Im Prozess um den Vertrieb der als «Schulhof-CD» bekannt gewordenen CD-ROM mit rechtsextremistischen Bezügen vor dem Amtsgericht Stendal hat der Angeklagte am Donnerstag jede Aussage verweigert. Der 31-Jährige aus der Altmark soll 50 000 der verbotenen Tonträger für die Verteilung auf Schulhöfen vorrätig gehalten haben. Die CD mit dem Titel «Anpassung ist Feigheit» wird mit ihren Liedern und Internetlinks zu rechtsextremistischen Gruppen als schwer jugendgefährdend eingestuft. Die Scheibe, auf deren Hülle eine schwarz-rote Faust abgebildet ist, war 2004 per Beschlagnahme-Beschluss verboten worden. Die Polizei hatte seinerzeit Exemplare im Saarland, in Brandenburg, Thüringen, Sachsen und Bayern entdeckt.
Laut Staatsanwaltschaft hat der Angeklagte aus Kuhlhausen (Landkreis Stendal) die Tonträger im Jahr 2004 als Inhaber eines kleinen Plattenlabels in Auftrag gegeben. Laut Anklage erhielt er wenig später rund 50 000 Stück, die er einlagerte, um sie später kostenlos in Schulen oder Jugendeinrichtungen verteilen zu können. Das etwa 60-minütige Werk beginnt mit einer Einleitung, in der mit Zitaten wie «Wir sind im Krieg gegen ein Scheißsystem» gegen die deutsche Politik und den deutschen Staat propagiert wird. Außerdem befinden sich 19 Musiktitel mit rechtsextremistischen Textpassagen auf der CD.
Zunächst schien die «Schulhof-CD» für den mutmaßlichen Rechtsextremisten kein juristisches Nachspiel zu haben. Das Stendaler Amtsgericht hatte eine Anklage zunächst abgelehnt und dies mit dem Recht auf Meinungs- und Medienfreiheit begründet. Die CD enthalte kein rechtsextremistisches Gedankengut, auch wenn ihr Inhalt primitive und nationalistische Teile aufweist, hieß es zunächst. Die Staatsanwaltschaft legte dann aber Beschwerde ein und hatte Erfolg.
Quelle: Mitteldeutsche Zeitung vom 28.01.2006 |