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Anti-NS-Symbole bleiben straffrei

Die Strafverfolgungsbehörden im Südwesten wollen vorläufig nicht mehr gegen die Verwendung abgeänderter Nazi-Symbole bei Protesten gegen Rechtsextremismus vorgehen. Wie aus einer gestern bekannt gewordenen Antwort des Justizministers auf die Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten Stefan Braun hervorgeht, hat der Stuttgarter Generalstaatsanwalt die Anklagebehörden gebeten, entsprechende Fälle vorerst nicht mehr zu verfolgen. Eine in Kürze zu erwartende Entscheidung des Oberlandesgerichts solle aber vor einer endgültigen Weisung abgewartet werden. Anders als die meisten Staatsanwaltschaften Baden-Württembergs hatte die Stuttgarter Anklagebehörde bislang die Auffassung vertreten, auch Abzeichen mit durchgestrichenem Hakenkreuz als verfassungswidrige Symbole zu werten. Die Strafverfolger argumentierten, es könne nicht davon ausgegangen werden, dass ein neutraler - etwa aus dem Ausland stammender - Beobachter in jedem Fall die eigentliche antirechte Intention des Trägers erkennen könne.

 

Quelle: Taz vom 02.03.2006





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