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Bundesgerichtshof hebt "Hakenkreuz-Urteil" auf

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute das Urteil gegen einen Versandhändler aufgehoben, der vom Landgericht Stuttgart wegen des Vertriebs von Anti-Nazi-Symbolen verurteilt worden war. Damit ist die Verwendung beispielsweise von durchgestrichenen Hakenkreuzen als Zeichen der Ablehnung höchstrichterlich erlaubt, wenn die Distanzierung zum Nationalsozialismus eindeutig ist.

 

Das Urteil des Landgerichts Stuttgart hatte im September 2006 bundesweit Aufsehen erregt. Mit Anti-Nazi-Gesetzen gegen Nazi-Gegner vorzugehen war für kaum jemanden nachvollziehbar. Nur an wenigen Orten wie etwa Stade oder Aachen waren Polizei oder Staatsanwaltschaften ebenfalls in diesem Sinne gegen Nazi-Gegner vorgegangen. Dagegen hatten sogar Verfassungsschutzbehörden wie die in Berlin und Brandenburg die in Stuttgart bestraften Anti-Nazi-Symbole als Beispiele für erlaubte Verwendung des Hakenkreuzes genannt.

 

Nach dem ersten Verhandlungstag am 08.03. war das heute bekannt gegebene BGH-Urteil allgemein erwartet worden. Nicht nur die Verteidigung des Versandhändlers Jürgen Kamm, sondern auch die Bundesanwaltschaft hatte Freispruch gefordert. Bundesanwalt Gerhard Altvater hatte vor dem BGH gesagt, es sei objektiv erkennbar gewesen, dass sich die vertriebenen Aufkleber und Symbole gegen den Nationalsozialismus richten. Die Symbole könnten auch nicht von Neonazis missbraucht werden.

 

Der BGH schloss sich dem heute an. Alle von dem Angeklagten vertriebenen Artikel seien "gegen die Wiederbelebung nationalsozialistischer Bestrebungen gerichtet". Dies sei "eindeutig und offenkundig zum Ausdruck gebracht worden", sagte der Vorsitzende Richter Walter Winkler.

 

Dem Versandhändler muss die Staatskasse nun die Kosten für sein Verfahren erstatten. Das Landgericht Stuttgart muss außerdem über eine Entschädigung für die Durchsuchung der Geschäftsräume und Beschlagnahme von Artikeln entscheiden.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sind in Stuttgart noch etwa 40 weitere Verfahren wegen durchgestrichener Hakenkreuze anhängig, unter anderem gegen Nazi-Gegner, die sich selbst angezeigt hatten. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft sagte heute, nach Vorliegen des schriftlichen Urteils des Bundesgerichtshofs werde nun geprüft, was mit den anhängigen Verfahren passiere.

 

Quelle:www.redok.de


Das Kreuz mit den Haken

Der Punk-Versand "Nix gut" hat Ärger mit der Stuttgarter Staatsanwaltschaft, weil er Sticker mit durchgestrichenen Hakenkreuzen verkauft

 

Jürgen Kamms Augen blitzen braun und lustig hinter der Brille, die dunkle Wuschelfrisur ist halbseitig rot gesträhnt, der Fünftagebart gemäßigt punkig. Kamm, 31, ist beides: Punk und erfolgreicher Unternehmer. Im Nordosten Stuttgarts vertreibt er zusammen mit seinem Bruder per Internet alles, was Punker brauchen, um richtige Punker zu sein. Im Ladengeschäft im Erdgeschoss liegen die Waren aus: Stiefel, Schottenkaro, Ringelstrumpf, Gürtel und Ketten mit Säbel- und Hexennieten, CDs, T-Shirts, Jacken, Sticker, Flyer, Buttons. Ein Hemd hängt mitten im Laden von der Decke. Es fordert Verstand auch für Staatsanwälte. Den habe der Stuttgarter Amtsinhaber, der Leitende Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler, so Kamm, bitter nötig. Im Sommer 2005 habe dessen Behörde den Internetversand "Nix gut" fast ruiniert, nicht etwa, weil die Polizei die Räume durchsuchte und Waren im Wert von rund 10.000 Euro beschlagnahmte, sondern vor allem, weil auch die Firmenkataloge abtransportiert wurden: "Das ging an unsere Exzistenzgrundlage." Der Betrieb ist vor drei Jahren gegründet worden, nachdem sich "ganz nebenbei" ein privater Austausch in der Szene immer mehr vergrößert hatte. Mittlerweile beschäftigt Kamm zehn Leute, darunter auch mehrere Behinderte.

 

Dagegensein verboten

 

Die Staatsanwaltschaft hatte es auf Symbole abgesehen. Sie räumte CDs, Singles, T-Shirts, Anstecker und eben die Kataloge aus den Regalen, weil sie ihrer Rechtsauffassung nach gegen den Paragrafen 86 des Strafgesetzbuches verstoßen, der die Herstellung und Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen verbietet. Das eben, so Kamm, sei widersinnig, vielmehr sei das pure Gegenteil der Fall. Männchen, die Hakenkreuze in Mülltonnen stopfen, Fäuste, die sie zerschlagen, die Halteverbotsschilder mit rotem Querbalken über dem Hakenkreuz könnten gar nicht missverstanden werden, auch nicht von unbedarften Passanten und Ausländern. Vielmehr müsse gelten, dass das Gesetz im Absatz 3 Ausnahmen zulasse, wenn die Symbole der Aufklärung oder der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen dienen. Auch der Argumentation, dass Neonazis die Antifa-Symbole nutzen könnten, um ihren Sinn umzukehren, wollte er nicht folgen. "Nix gut" ließ den Weihnachtskatalog neu drucken und wehrte sich mit der Kampagne: "Wir lassen uns das Dagegensein nicht verbieten!" Nun soll, entschied das Stuttgarter Oberlandesgericht im Mai, zuerst einmal vor dem Landgericht verhandelt werden. Danach wäre der Weg frei, in nächster Instanz den Bundesgerichtshof anzurufen.

 

Der Staat jagt die Symbole

 

Der Umgang der baden-württembergischen Behörden mit dem Paragrafen 86 ist unterschiedlich. Ein 22-jähriger Tübinger Student wurde vom dortigen Landgericht freigesprochen, nachdem ihn das Amtsgericht verurteilt hatte. Ein Verfahren gegen einen Buchhändler, der sich solidarisierte, wurde eingestellt. Die Polizei in Stuttgart, Backnang und Schorndorf beschlagnahmte bei Antifa-Demos Aufnäher, Taschen und Jacken, die Staatsanwaltschaft eröffnete Dutzende von Ermittlungsverfahren, die Leonberger Polizei dagegen verzichtete auf die Beschlagnahme der inkriminierten Gegenstände.

 

Die Stuttgarter Pressestaatsanwältin Tomke Beddies argumentierte während der letzten Wochen beharrlich gegen alle Beschwerden. Es sei, so sagt es Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler, auch ihm klar, dass Träger antifaschistischer Symbole nichts mit Neonazis gemein hätten. Aber er verfolge nun einmal Straftaten und Prinzip sei Prinzip: "Wir wollen das Hakenkreuz, auch in entstellter Form, nicht in der Öffentlichkeit sehen." Denn, so Häußler, dann bestehe die Gefahr, dass es schleichend wieder gesellschaftsfähig gemacht werde. Man wolle Jugendliche zwar nicht "über Gebühr" bestrafen, aber der Fall von "Nix gut" liege anders, denn dort werde kommerzieller Gewinn erzielt.

 

Deshalb wurde ein Militariahändler nach der Stuttgarter Waffen- und Sammlerbörse im Frühjahr zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er Nazisymbole an einer Uniform und auf einem Buch nicht abgedeckt hatte. Die beiden Klebeetiketten, hatte dieser zu seiner Verteidigung erklärt, seien nur versehentlich abgefallen. Auch hier hatte die Staatsanwaltschaft gegen ein ihrer Meinung nach zu mildes Urteil Einspruch erhoben. Eine Zuffenhausener Gastwirtin wurde ebenfalls in zweiter Instanz verurteilt, weil ihr Freund im Durchgang zur Herrentoilette eine Eisentafel mit Hakenkreuz und Hitlerbild aufgehängt hatte. Der Argumentation, dass es dort ziemlich dunkel sei, mochte die Richterin nicht folgen. Aber auch die baden-württembergische Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) sah sich verfolgt. Auf einer ihrer Kundgebungen wurden Flugblätter und Anstecker beschlagnahmt, die ähnliche Motive wie die von "Nix gut" zeigten. Eine Beschwerde dagegen hatte Erfolg.

 

Kinder als Kriminelle

 

Mit ganz besonderem Unverständnis reagierten Lehrer und Schüler aus Schorndorf auf diesen ihrer Meinung nach völlig verfehlten Verfolgungswillen. Die Kinder hatten auf Anregung des Kreisjugendhauses an einem von der Stuttgarter Hofbräu-Brauerei geförderten und von der Landespolizeidirektion unterstützten Zeichenwettbewerb "Denkanstoß" teilgenommen. Aufgabe: rechtzeitig zur Weltmeisterschaft der Entwurf eines Bierdeckels gegen Intoleranz, Fremdenhass und Rechtsextremismus. Ein Viertel der Kinder wählte das verfremdete Hakenkreuz als Motiv. Diese Entwürfe mussten zum Schutz der Jugendlichen vor Strafverfolgung alle aussortiert werden. Häußler reagierte herablassend auf Beschwerden aus Schorndorf. Er sei "kein Pädagoge", aber es wolle ihm nicht in den Kopf, "warum Kinder lernen sollen, wie man ein Hakenkreuz malt". Das, so Kamm, sei besonders zynisch, weil der Rems-Murr-Kreis eine Hochburg der Neonazis im Südwesten sei.

 

Ärger bekam auch ein Jugendzentrum in Welzheim, weil es auf seiner Internetseite die Abbildung eines Plakates der Grünen mit der Aufschrift "Nazis, nein danke!" zeigte. Die grüne Bundesvorsitzende Claudia Roth steckte sich demonstrativ einen Button an und erstattete Selbstanzeige. Prompt bekam auch sie im Juni Post von der Stuttgarter Staatsanwaltschaft. Es bestehe der Verdacht, dass sie Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation verwende. Der SPD-Rechtsextremismusexperte und Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy, nannte das Stuttgarter Vorgehen gegen "Nix gut" und andere Antifaschisten "einen unglaublichen Vorgang", der "eine unterstützenswerte, demokratische Gesinnung" kriminalisiere. Eine höchstrichterliche Klärung sei völlig überflüssig, denn der Bundesgerichtshof habe schon 1973 festgeschrieben, dass die Abbildung von Hakenkreuzen nicht strafbar sei, wenn "diese eindeutig die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus ausdrückt", und diese Entscheidung seither mehrfach bestätigt.

 

Die Fifa verfolgt niemand

 

Kamm und seine Mitstreiter haben sich im Lauf der vergangenen Monate schlau und auf die Suche nach verfremdeten Hakenkreuzen gemacht. Sie sind fündig geworden, sowohl in Gewerkschaftsbroschüren wie bei der Fifa. Die zeigte im Internet und im Fan-Guide, was alles in den Arenen nicht erlaubt war, mit 15 Piktogrammen, jeweils als Verkehrsschild mit Verbotsquerbalken: keine Pistolen, keine Vermummung, keine Hunde und, eben, keine Hakenkreuze. Auch die Brandenburger Polizeisondereinsatzgruppe gegen Rechtsextreme trägt einen Hakenkreuzaufnäher an der Uniform: der Landesadler stürzt sich auf ein zerbrochenes, aus Waffen gebildetes Symbol. Schon die Geschwister Scholl, so "Nix gut", hätten das durchgestrichene Hakenkreuz als Widerstandszeichen verwendet. Hans Scholl gestand kurz vor seiner Hinrichtung im Februar 1943, dass die "Weiße Rose" für Wandparolen eine Schablone mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz hergestellt hatte.

 

Das Justizministerium erklärte bisher nur, es wolle der Staatsanwaltschaft nicht hineinregieren, zumal deren Rechtsauffassung "nicht offenkundig" falsch sei. Kamm und seine Freunde sehen die Durchsuchung und die daraus resultierende Strafverfolgung mittlerweile als Teil einer rund zwei Jahre währenden Kampagne, deren Sinn sich ihnen nicht erschließen will. Kamm hat den Verdacht, dass gegen Gewerkschaften und Fifa nicht vorgegangen werden solle: "Da wird mit zweierlei Maß gemessen!" Sicher sei er sich nicht, aber er vermute mittlerweile eine gezielte Schikane, Kriminalisierung und Verfolgung antifaschistischer Demonstranten. Die "Nix gut"-Mitarbeiter denken auch nicht mehr, schrieben sie Mitte Juni, in einem offenen Brief an Ministerpräsident Oettinger, dass es der Staatsanwaltschaft nur um eine generelle juristische Klärung der Auslegung des Paragrafen 86 gehe. Deren Sprecherin habe ihnen zwar gesagt, sie wisse, "dass wir die Falschen bestrafen, und das tut mir im Herzen weh". Dies aber könnten sie längst nicht mehr glauben. Und das anfängliche Gelächter über die absurde Justizkampagne sei ihnen mittlerweile vergangen. Kamm: "Das ist nicht mehr zum Lachen, das ist sehr traurig." Außerdem: "Das Hakenkreuz zu verbannen löst gar nichts." Mittlerweile betrachtet er seine Produktpalette selber kritisch. Ein einziges Schallplatten-Cover, das Adolf Hitler während einer Rede zeigt, könnte, versehentlich zur Hälfte verdeckt, missverständlich sein. Es wird so nicht mehr angeboten: "Ich will nicht, dass die Symbole uneindeutig sind. Das ist nicht unsere Intention."

 

Heide Platen

 

Quelle: taz vom 13.7.2006


Antifa-Symbole im Ländle nix gut

Stuttgarter Staatsanwaltschaft klagt Versandhändler an: Durchgestrichene Hakenkreuze seien zu missverständlich

 

Ein Strichmännchen, das ein Hakenkreuz in eine Mülltonne kloppt, könnte schon bald zum beliebten Symbol unter Neonazis werden. Das befürchtet die Stuttgarter Staatsanwaltschaft. Sie hat daher Anklage gegen den Chef des Versandhandels "Nix-Gut" erhoben, der solche und andere klassische Antifa-Symbole vertreibt. Das weggeworfene Hakenkreuz könne schließlich auch ganz anders verstanden werden: Vielleicht holt das Männchen das Nazi-Symbol ja aus der Tonne heraus?

 

Die Staatsanwaltschaft will mit ihrer Anklage gegen Jürgen Kamm, den Betreiber des schwäbischen Punk-Versandhandels, Grundsätzliches klären lassen. Ist das Verwenden und Vertreiben eines deformierten Hakenkreuzes strafbar? Die Behörde sorgt sich, dass ausländische Touristen die Symbole missverstehen könnten. Außerdem könnte durch ihre massenhafte Verbreitung das Hakenkreuz langfristig wieder salonfähig werden. "Es gibt auf diesem Gebiet unterschiedliche Rechtsauffassungen", sagt Staatsanwältin Beddies. "Wir wollen mit unserer Klage Rechtssicherheit schaffen." Die Behörde hat daher gleich beim Landesgericht Anklage erhoben. Nach einer Revision gelangt der Fall so direkt an den Bundesgerichtshof, und eine höchstrichterliche Entscheidung wäre gefunden.

 

Im August 2005 bekam der Angeklagte Jürgen Kamm Besuch von der Polizei. Die beschlagnahmte 10.000 Artikel mit vermeintlich missverständlichen Hakenkreuzen. Ein Schaden von 80.000 Euro, klagt Kamm. Aber der Unternehmer wollte nicht klein beigeben: "Wir haben uns nach langem Ringen dazu entschlossen, die Antifa-Produkte weiter zu verkaufen." Die machen immerhin 15 Prozent des ganzen Sortiments aus.

 

Kamm kann die Staatsanwaltschaft nicht verstehen. "Sie argumentiert, dass Ausländer die Symbole missverstehen könnten", sagt er. "Aber wird man im Ausland verstehen, dass in Deutschland wieder Antifaschisten verfolgt werden?"

 

Antifa-Symbole hatten die Behörden in Baden-Württemberg schon letzte Woche beschäftigt, als ein Student vom Tübinger Landesgericht freigesprochen wurde, der einen Button mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz getragen hatte. Das Gericht war der Auffassung, dass der Anstecker ausdrücklich eine antifaschistische Gesinnung ausdrücke. Das rote Verbotszeichen über dem Hakenkreuz sei international bekannt, Missverständnisse seien ausgeschlossen.

 

Quelle: Taz vom 30.03.2006





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