 | Kritiker werten Neonazi-Urteil als "fatale Botschaft" |
 Das Verfahren gegen Mitglieder der Neonazi-Band "Gegenschlag" wegen Volksverhetzung ist am Mittwoch in der Berufung vom Landgericht Gießen eingestellt worden.
Giessen - Die drei Angeklagten, zwei Bandmitglieder sowie ihr Manager, müssen lediglich eine Geldauflage von je 1000 Euro zahlen. Vor einem Jahr noch war die Nazi-Combo aus dem Vogelsberg in erster Instanz vom Amtsgericht Alsfeld wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Die Lieder ihres 2003 veröffentlichten Albums "Die deutsche Jugend schlägt zurück" weckten Assoziationen zur NS-Herrschaft und verherrlichten Gewalt. Die CD, deren Cover einen Skinhead mit blutverschmiertem Baseball-Schläger abbildet, war in einer Auflage von 3000 Stück per Internet vertrieben worden.
Auch die Gießener Richterin Gertrud Brühl stufte die Texte zunächst als volksverhetzend ein. "Allerdings liege seitens der Angeklagten ein Verbotsirrtum vor", so Staatsanwalt Martin Vaupel. Sie hätten nicht gewusst, dass die Texte strafbar seien. Denn ein von ihrem Produzenten beauftragtes Gutachten, erstellt von einem Anwalt, der sich laut Landeskriminalamt seit Jahren "im rechten Spektrum bewegt", habe die Texte als "unbedenklich" eingestuft. Zudem sei ein Verfahren gegen den CD-Produzenten, Neonazi-Führer Thorsten Heise, bereits von einem ostdeutschen Gericht eingestellt worden. "Wenn man die Großen laufen lässt, kann man nicht die Kleinen bestrafen", ließ Richterin Brühl ausrichten.
Der Verfassungsschutz bewertet die Rolle des Nazi-Trios allerdings anders. Glenn Engelbrecht, der Bandmanager, sei "Hauptakteur" der "Kameradschaft Berserker Kirtorf", die ihrerseits den "Mittelpunkt der hessischen Skinheadszene" bilde. Jahrelang fanden hier einschlägige Konzerte statt; "Gegenschlag" habe sich durch die CD und bundesweite Auftritte einen Namen in der Szene gemacht. "Musik und Konzerte dienen als Forum, um Kontakte zu pflegen und die Vernetzung der Szene voran zu bringen", so ein Bericht.
Bei Experten stößt die Entscheidung des Landgerichts auf Unverständnis und Kritik: Der Marburger Rechtsextremismus-Forscher Benno Hafeneger warnt vor deren "fataler Botschaft". Die rechte Szene wisse nun, wie sie künftig agieren müsse: "Einfach naiv stellen und einen Anwalt finden, der jede Äußerung als unbedenklich bewertet." In letzter Konsequenz könnten dann womöglich auch antisemitische Äußerungen oder sogar die Leugnung des Holocausts straffrei bleiben.
Der Gießener Jura-Professor Arthur Kreuzer spricht von einem "unbefriedigenden Urteil". Wobei die "offenkundige Kumpanei zwischen Gutachter und Angeklagten" rechtlich nur schwer nachzuweisen sei. Kreuzer merkt aber an, dass ihm die Höhe der Geldauflage gemessen an der Zahl verkaufter CDs zu niedrig erscheine.
Andreas Herbst vom Kirtorfer "Bündnis gegen Rechts" sieht in der Gerichtsentscheidung eine "Bagatellisierung menschenverachtender Liedtexte". Für die Arbeit seines Bündnisses sei die Nicht-Verurteilung ein Rückschritt. "Das Urteil ist eine Unverschämtheit."
Quelle: Frankfurter Rundschau vom 26.05.2006 |