Turn It Down Homepage Turn it down!KontaktImpressumNewsletterSitemap
NEWS  PRAXIS  KONTROVERS  INFOS  SPOTS
HOME » SPOTS » TRACKS » MUSIKER VOR DEM KADI
 
SPOTS

VERANSTALTUNGEN
TRACKS

VERNETZUNG
Seite drucken Seite weiterempfehlen


Happige Geldstrafe für vier Rechtsrock-Musiker

Amtsgericht: Mitglieder von Garde 18 traten im Juli 2004 in Kirtorf mit "Blut-Lied" auf: Zu je 125 Tagessätzen verurteilt

 

Alsfeld/Kirtorf (jol). Volksverhetzung ist kein Kavaliersdelikt - da­von können die vier Musiker von »Garde 18« ein neues Lied singen, nachdem sie am Donnerstag am Alsfelder Amtsgericht zu happigen Geld­strafen verurteilt wurden. Für ein Konzert mit dem »Blut«-Lied sollen die vier Thüringer je 125 Tagessätze (entspricht gut vier Monaten Haft) ent­richten, das sind je nach Einkommen zwischen 1250 und 5000 Euro. Der Richter sah es als erwiesen an, dass die Band am 3. Juli 2004 bei einem Skinhead-Konzert im Treffpunkt der Kameradschaft Kirtorf auftrat und dabei auch die verbotenen Zeilen »wetzt die Messer am Bürgersteig, lasst sie flutschen in den Judenleib - Blut muss fließen knüppelhageldick ...« vortrug. Das wurde übrigens aus dem Publikum heraus mit Sieg-Heil-Rufen gefeiert, wie ein Videofilm jenes denkwürdigen Abends ausweist. Der Film war im Sommer 2004 Inhalt eines Fernsehbeitrags, danach wurde der Rechtsextremisten-Treff in Kirtorf behördlich geschlossen.

 

Zwei Kirtorfer und ein Thüringer sind als Veranstalter wegen Beihilfe zur Volksverhetzung bereits früher zu Geldstrafen verurteilt worden. Sie haben Rechtsmittel eingelegt, darüber soll das Landgericht entscheiden.

Am Donnerstag sagte zunächst der polizeiliche Einsatzleiter von jenem Abend aus. Einer der Veranstalter habe ihm im Vorfeld gesagt, es sei eine Geburtstagsfete. Der Thüringer, der nach ei­genen Angaben seinen Geburtstag feiern wollte, habe am frühen Abend mitgeteilt, es würden kei­ne Musikgruppen auftreten, Eintritt werde nicht kassiert. Später stellte die Polizei bei Kontrollen fest, dass Gitarrist und Bassist von »Garde 18«

mit Instrumenten auf das Gelände kamen. Nach eigenen Angaben wollten sie aber nur die Gitarren hinbringen und nicht auftreten. Ein Tarnnetz deckte den Eingang zum Hof an der Marburger Straße ab, so der Einsatzleiter.

Einige Zeit nahm das komplizierte Verfahren ein, mit dem die Aussagen des Filmemachers in die Beweisaufnahme bei Gericht eingeführt wurden. Hintergrund: Die Verteidiger der vier Musiker wollten die Aussagen des anonymen Informanten überprüfen. Der hatte aus Angst vor Gewalt aus der rechten Szene erreicht, dass er vom hessischen Innenministerium als Zeuge gesperrt wurde. Deshalb stellten die Anwälte ihre Fragen schriftlich, ein Beamter des Landeskri­minalamts befragte ihn und schrieb die Antworten auf - alles, um nicht die Identität des Zeugen bekannt geben zu müssen. Einen Teil der Verteidiger-Fragen wies der Informant zurück, da sie Rückschlüsse über ihn ermöglicht hätten. Er verwies aber darauf, das er als Journalist arbeitet und keinen staatlichen Auftrag hatte, den Konzertabend zu beobachten.

 

In einem gut 20-minütigen Filmausschnitt waren sodann Teile des Konzertabends zu erleben, ein Ausschnitt aus vier Stunden Rohmaterial. Darin waren die Verkaufsstände für Essen, Getränke, CDs und T-Shirts zu sehen. Deutlich wa­ren die Erkennungszeichen der rechten Szene zu erkennen: Glatzen, tätowierte Oberkörper der meist männlichen Konzertbesucher, Shirts mit Aufschrift 18 (erster und achter Buchstabe des Alphabeths = AH für Adolf Hitler, auch Be­standteil des Bandnamens Garde 18), mit »Division 28« (Verweis auf Blood and Honour, eine verbotene militante Gruppe der Rechtsextremis­ten-Szene), manche hoben die Hand zum Hitler­Gruß, zu hören waren Rufe wie »88« (für Heil Hitler) und »Sieg Heil«: Klar verständlich waren Passagen aus dem Blut-Lied von »Garde 18«.

In seinem Plädoyer hielt es der Staatsanwalt denn auch für erwiesen, dass die Band das Blut­Lied spielte und dass sie das öffentlich getan ha­be. Volksverhetzung setzt voraus, dass sie im öffentlichen Raum stattfindet, nicht bei einer privaten Feier. Er verwies darauf, dass 260 Gäste, der Auftritt von drei Bands, Eintritt und das Kassieren für Speis und Trank eindeutig gezeigt haben, dass es keine Privatfeier ist. Die vier Musiker waren den ganzen Abend auf dem Gelände, sie hätten vom öffentlichen Charakter der Veranstaltung gewusst. Er forderte 130 Tagessätze als Bestrafung der vier Angeklagten, immerhin sind drei nicht vorbestraft, bei einem liegt ein Urteil einige Jahre zurück.

 

Die drei Verteidiger hielten hingegen die Taten nicht für erwiesen und beantragten Freisprüche: So sei im Film nur der Refrain des Blut-Liedes zu hören, der sei aber keine Volksverhetzung ­verboten sind Passagen wie »Lasst sie flutschen in den Judenleib«, das sei aber nicht zu hören gewesen. Zudem sei der Journalist, der die Film­aufnahmen machte, als Zeuge unbrauchbar, er habe sich etwas zusammenphantasiert. Ein Verteidiger verwies darauf, dass der Journalist versucht habe, »Geld zu machen«. Dafür habe er eine Sensation gebraucht, die sich aber in den gezeigten Passagen des Films nicht wiederspiegele.

 

Erst durch die Fernsehberichte sei das"Konzert an die Öffentlichkeit gelangt, das sei pure »Heuchelei«. Zudem sei die rechte Szene eine reines Protestphänomen, die Konzertbesucher würden nicht gewalttätig.Der Richter schloss sich den Argumenten des Staatsanwalts an, die Beweise seien sehr wohl hinreichend. Die Aussage des Informanten sej glaubwürdig und detailreich, er habe keine Neigung gezeigt, die Angeklagten zu belasten. Die Veranstaltung war öffentlich und die Musiker wussten das. Und da sie als Täter die Volksverhetzung zu verantworten haben, war eine deutliche Geldstrafe fällig. Zeitweilig hat er sogar eine sechsmonatige Haftstrafe erwogen.

 

Quelle:Alsfelder Allgemeine vom 09.02.2007


Musiker vor dem Kadi

Alsfeld – Vor dem Amtsgericht Alsfeld (Hessen) müssen sich seit Montag vier Mitglieder der westthüringischen Skinband „Garde 18“ (Chiffre für „Garde Adolf Hitler“) wegen gemeinschaftlicher Volksverhetzung verantworten.

 

„Garde 18“ war am 3. Juli 2004 in Kirtorf (Vogelsbergkreis) bei einem als private Geburtstagsfeier deklarierten Konzert auf dem Anwesen des Skinheads Bertram Köhler aufgetreten. Bei der Veranstaltung wurde wiederholt das indizierte antisemitische Hetzstück „Blut“ („Wetzt die langen Messer auf dem Bürgersteig, lasst die Messer flutschen in den Judenleib“) gespielt. Vor Ort waren 260 Besucher/innen hauptsächlich aus dem süddeutschen Raum. Ein ARD-Team hatte heimlich die Konzertveranstaltung gedreht. Nachdem durch eine Fernsehsendung das Konzert in der Öffentlichkeit bekannt geworden war, untersagte das Landratsamt Vogelsberg Köhler unter Androhung von Zwangsgeld die Durchführung aller Musikveranstaltungen auf sämtlichen Liegenschaften.

 

Quelle: www.bnr.de

 

Hier gibt es den Beitrag von Kontraste.


Verwandte Beiträge





Eure Veranstaltung

Hier findet ihr ein Formular, in dem ihr uns eure Veranstaltungen melden könnt. mehr »





Ein Strippenzieher des Rechtsrocks


Der NPD-Bundesvorstand Thorsten Heise wird in einem Berufungsverfahren zu elf Monaten auf Bewährung ...





nach oben zum Anfang springen