 | Happige Geldstrafe für vier Rechtsrock-Musiker |
 Amtsgericht: Mitglieder von Garde 18 traten im Juli 2004 in Kirtorf mit "Blut-Lied" auf: Zu je 125 Tagessätzen verurteilt
Alsfeld/Kirtorf (jol). Volksverhetzung ist kein Kavaliersdelikt - davon können die vier Musiker von »Garde 18« ein neues Lied singen, nachdem sie am Donnerstag am Alsfelder Amtsgericht zu happigen Geldstrafen verurteilt wurden. Für ein Konzert mit dem »Blut«-Lied sollen die vier Thüringer je 125 Tagessätze (entspricht gut vier Monaten Haft) entrichten, das sind je nach Einkommen zwischen 1250 und 5000 Euro. Der Richter sah es als erwiesen an, dass die Band am 3. Juli 2004 bei einem Skinhead-Konzert im Treffpunkt der Kameradschaft Kirtorf auftrat und dabei auch die verbotenen Zeilen »wetzt die Messer am Bürgersteig, lasst sie flutschen in den Judenleib - Blut muss fließen knüppelhageldick ...« vortrug. Das wurde übrigens aus dem Publikum heraus mit Sieg-Heil-Rufen gefeiert, wie ein Videofilm jenes denkwürdigen Abends ausweist. Der Film war im Sommer 2004 Inhalt eines Fernsehbeitrags, danach wurde der Rechtsextremisten-Treff in Kirtorf behördlich geschlossen.
Zwei Kirtorfer und ein Thüringer sind als Veranstalter wegen Beihilfe zur Volksverhetzung bereits früher zu Geldstrafen verurteilt worden. Sie haben Rechtsmittel eingelegt, darüber soll das Landgericht entscheiden.
Am Donnerstag sagte zunächst der polizeiliche Einsatzleiter von jenem Abend aus. Einer der Veranstalter habe ihm im Vorfeld gesagt, es sei eine Geburtstagsfete. Der Thüringer, der nach eigenen Angaben seinen Geburtstag feiern wollte, habe am frühen Abend mitgeteilt, es würden keine Musikgruppen auftreten, Eintritt werde nicht kassiert. Später stellte die Polizei bei Kontrollen fest, dass Gitarrist und Bassist von »Garde 18«
mit Instrumenten auf das Gelände kamen. Nach eigenen Angaben wollten sie aber nur die Gitarren hinbringen und nicht auftreten. Ein Tarnnetz deckte den Eingang zum Hof an der Marburger Straße ab, so der Einsatzleiter.
Einige Zeit nahm das komplizierte Verfahren ein, mit dem die Aussagen des Filmemachers in die Beweisaufnahme bei Gericht eingeführt wurden. Hintergrund: Die Verteidiger der vier Musiker wollten die Aussagen des anonymen Informanten überprüfen. Der hatte aus Angst vor Gewalt aus der rechten Szene erreicht, dass er vom hessischen Innenministerium als Zeuge gesperrt wurde. Deshalb stellten die Anwälte ihre Fragen schriftlich, ein Beamter des Landeskriminalamts befragte ihn und schrieb die Antworten auf - alles, um nicht die Identität des Zeugen bekannt geben zu müssen. Einen Teil der Verteidiger-Fragen wies der Informant zurück, da sie Rückschlüsse über ihn ermöglicht hätten. Er verwies aber darauf, das er als Journalist arbeitet und keinen staatlichen Auftrag hatte, den Konzertabend zu beobachten.
In einem gut 20-minütigen Filmausschnitt waren sodann Teile des Konzertabends zu erleben, ein Ausschnitt aus vier Stunden Rohmaterial. Darin waren die Verkaufsstände für Essen, Getränke, CDs und T-Shirts zu sehen. Deutlich waren die Erkennungszeichen der rechten Szene zu erkennen: Glatzen, tätowierte Oberkörper der meist männlichen Konzertbesucher, Shirts mit Aufschrift 18 (erster und achter Buchstabe des Alphabeths = AH für Adolf Hitler, auch Bestandteil des Bandnamens Garde 18), mit »Division 28« (Verweis auf Blood and Honour, eine verbotene militante Gruppe der Rechtsextremisten-Szene), manche hoben die Hand zum HitlerGruß, zu hören waren Rufe wie »88« (für Heil Hitler) und »Sieg Heil«: Klar verständlich waren Passagen aus dem Blut-Lied von »Garde 18«.
In seinem Plädoyer hielt es der Staatsanwalt denn auch für erwiesen, dass die Band das BlutLied spielte und dass sie das öffentlich getan habe. Volksverhetzung setzt voraus, dass sie im öffentlichen Raum stattfindet, nicht bei einer privaten Feier. Er verwies darauf, dass 260 Gäste, der Auftritt von drei Bands, Eintritt und das Kassieren für Speis und Trank eindeutig gezeigt haben, dass es keine Privatfeier ist. Die vier Musiker waren den ganzen Abend auf dem Gelände, sie hätten vom öffentlichen Charakter der Veranstaltung gewusst. Er forderte 130 Tagessätze als Bestrafung der vier Angeklagten, immerhin sind drei nicht vorbestraft, bei einem liegt ein Urteil einige Jahre zurück.
Die drei Verteidiger hielten hingegen die Taten nicht für erwiesen und beantragten Freisprüche: So sei im Film nur der Refrain des Blut-Liedes zu hören, der sei aber keine Volksverhetzung verboten sind Passagen wie »Lasst sie flutschen in den Judenleib«, das sei aber nicht zu hören gewesen. Zudem sei der Journalist, der die Filmaufnahmen machte, als Zeuge unbrauchbar, er habe sich etwas zusammenphantasiert. Ein Verteidiger verwies darauf, dass der Journalist versucht habe, »Geld zu machen«. Dafür habe er eine Sensation gebraucht, die sich aber in den gezeigten Passagen des Films nicht wiederspiegele.
Erst durch die Fernsehberichte sei das"Konzert an die Öffentlichkeit gelangt, das sei pure »Heuchelei«. Zudem sei die rechte Szene eine reines Protestphänomen, die Konzertbesucher würden nicht gewalttätig.Der Richter schloss sich den Argumenten des Staatsanwalts an, die Beweise seien sehr wohl hinreichend. Die Aussage des Informanten sej glaubwürdig und detailreich, er habe keine Neigung gezeigt, die Angeklagten zu belasten. Die Veranstaltung war öffentlich und die Musiker wussten das. Und da sie als Täter die Volksverhetzung zu verantworten haben, war eine deutliche Geldstrafe fällig. Zeitweilig hat er sogar eine sechsmonatige Haftstrafe erwogen.
Quelle:Alsfelder Allgemeine vom 09.02.2007 |