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2.Prozesstag in St. Petersburg im Mordfall Timur Katscharawa

Am 24. Juni fand im St. Petersburger Stadtgericht die Fortsetzung der am Vortag eröffneten Verhandlung im Mordfall Timur Katscharawa statt. Im Gerichtssaal waren etwa 60 Personen anwesend, in erster Linie junge Antifaschisten und Freunde des Ermordeten und einige Journalisten. Fernsehaufnahmen konnten nur vor dem Saal gemacht werden, da die Richterin Tumanowa kategorisch untersagt hatte, die Angeklagten und Geschworenen zu filmen und fotografieren.

 

Im ersten Teil der Verhandlung trat Timurs Mutter Irina Anatoljewna auf. Sie sprach von ihrem Sohn, dessen Ablehnung von Gewalt und Faschismus und dessen Engagement für Obdachlose. Die Anwälte der angeklagten Rechtsradikalen stellten Fragen offensichtlich mit der Absicht, Timur in den Augen des Gerichts zu diskreditieren. „Lag für die Aktionen eine offizielle Genehmigung vor?“, lautete eine davon.

 

Anschließend machte Timurs Freund Maksim Zgibaj seine Aussage, der selbst an jenem 13. November 2005 bei dem Angriff einer Gruppe Rechtsradikaler verletzt worden war. Auch hier waren die Fragen der Anwälte der Angeklagten darauf ausgerichtet, Antifaschisten im Allgemeinen und Timur im Besonderen abzuwerten. Sie bezogen sich darauf, ob Antifa eine Partei sei und über ein Programm und eine Satzung verfüge. Zudem interessierte sie, ob es einen Anführer gäbe, ob dieser Anführer Timur Katscharawa gewesen sei und jener an antifaschistischen „Abschreckungsaktionen“ teilgenommen hätte. Maksim musste eine lange Reihe von Fragen beantworten, ließ sich jedoch nicht aus dem Konzept bringen.

 

von Sofia Kalinina

unter: http://timurkacharava.blogspot.com/ gibt es aktuelle Infos, allerdings auf russisch!


Prozessbeginn in St. Petersburg im Mordfall Timur Katscharawa

St. Petersburg - Am 13. November 2005 ermordete eine Gruppe rechter Skinheads im Stadtzentrum von St. Petersburg den jungen Antifaschisten Timur Katscharawa. Timur wurde durch sechs Messerstiche schwer verletzt und starb noch vor Eintreffen des Rettungswagens.

 

Am 21. Mai formierte sich das Geschworenenkolleg im Mordfall Timur Katscharawa im Stadtgericht von St. Petersburg, am 23. Mai beginnt die offene Anhörung.

 

Nach einem entsprechenden Antrag der Verteidigung wurden am 25. April die drei minderjährigen Angeklagten aus der Untersuchungshaft entlassen.

 

Insgesamt wurde gegen sieben Personen Anklage erhoben nach Paragraph 282, Absatz 2, Punkt „a“ des russischen Strafgesetzbuchs (Aufwieglung zum Hass oder Feindseligkeit unter Gewaltanwendung) und Paragraph 213, Absatz 2 (Hooliganismus). Einer der Angeklagten, Alexander Schabalin, wird darüber hinaus nach Paragraph 105, Absatz 2, Punkt „i“ (Totschlag) und 30-105, Absatz 3 (versuchter Mord) beschuldigt.

 

Alexander Schabalin hat ursprünglich gestanden, Messerstiche verübt zu haben, zog später allerdings seine Aussage zurück. Er war Schüler eines Internats für geistig behinderte Kinder im Petersburger Vorort Peterhof. Deshalb ist ein Freispruch nicht unwahrscheinlich, außerdem vermuten Beobachter, dass aus diesem Grund ihm die Verantwortung zugeschoben wird. Die Ermittler verstehen zwar, dass eine einzige Person nicht in der Lage ist innerhalb so kurzer Zeit mehrere Messerstiche an zwei Personen zu verüben – neben Timur wurde auch dessen Freund Maxim Zgibaj verletzt – allerdings fehlen für einen konkreten Verdacht entsprechende Beweise. Es liegt lediglich ein Geständnis eines Angeklagten vor, der zugab, auf Timur mit einer Flasche eingeschlagen zu haben.

 

von Sofia Kalinina

 

unter: http://timurkacharava.blogspot.com/ gibt es aktuelle Infos, allerdings auf russisch!


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