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Moskau: Urteil zum Mord an dem Antifaschisten Alexander Rjuchin



Alexander "Sascha" Rjuchin

Am 16. April 2006 griffen sechs Neonazis im Süden von Moskau den 19-jährigen Alexander Rjuchin und dessen Freund Jegor Tomskij mit Messern an. Beide waren auf dem Weg zu einem Konzert. Jegor gelang es zu fliehen, Alexander starb infolge schwerer Verletzungen noch am Tatort. Drei Personen wurden festgenommen, die anderen drei zur Fahndung ausgeschrieben, bis heute ist deren Aufenthaltsort unbekannt.

 

Nach monatelangen Gerichtsverhandlungen gegen die drei Angeklagten verkündete das Nagatinsker Kreisgericht in Moskau am 19. Juni folgendes Urteil: Vasilij Reutskij erhielt eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren, Andrej Antsiferow fünf Jahre (beide sind Mitglieder im rechtsextremistischen „Slawischer Bund“), Alexander Schitow viereinhalb Jahre (er gehört der neonazistischen Vereinigung „Format 18“). Das Gericht sieht als erwiesen an, dass die Angeklagten den Angriff im Vorfeld koordiniert hatten und wies auf deren Gefährdung für die Öffentlichkeit hin.

 

Gleichzeitig nahm es die positiven Referenzen der Angeklagten zur Kenntnis. Das Urteil erfolgte aufgrund von drei Paragraphen des russischen Strafgesetzbuches: Hooliganismus (Paragraph 213), Zufügung von Schlägen (Paragraph 116) und vorsätzliche leichte Körperverletzung (Paragraph 115). Die drei Neonazis wiesen währende der Verhandlungen jegliche Schuld von sich und behaupteten ohne ersichtlichen Grund in eine Schlägerei verwickelt worden zu sein. Die Anwälte der Verteidigung wollen das Urteil anfechten.

 

von Sofia Kalinina


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